Steuerabzug für Zuwendungen an politische Parteien

Bundessteuer:

Zuwendungen und Mitgliederbeiträge an politische Parteien können bis maximal CHF 10'100 abgezogen werden.

 

Kantonale Steuer:

Abzugsfähig sind freiwillige Zuwendungen, Mitgliederbeiträge, Beiträge der Mandatsträger und -trägerinnen sowie von Kandidierenden an die Partei bezahlte Werbekosten.
Nicht abzugsfähig sind direkte Auslagen für persönliche Werbung, die nicht über eine Partei organisiert und finanziert wurde.

Als steuerbefreite politische Parteien gelten alle gegenwärtig im Grossen Rat, in den Gemeinde- oder Einwohnerräten vertretenen politischen Parteien.Der Maximalabzug beträgt CHF 10'000. Verheiratete Steuerpflichtige haben nur Anspruch auf einen Maximalabzug.

Bescheinigung durch EVP

Die EVP erstellt jedes Jahr im Januar eine Bescheinigung der einbezahlten Beiträge.